Unsere Beitragsordnung

Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 21.03.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Derzeit beträgt der zu entrichtender Mitgliedsbeitrag:

 bei jährlicher Zahlung
Für Jugendliche von 15-18 Jahren20,00 Euro
Für Studenten und Auszubildende, Rentner und Pensionäre, Schwerbehinderte30,00 Euro
Für Einzelpersonen60,00 Euro
Für juristische Personen  / Institutionen120,00 Euro
Für Ehepaare oder gleichgestellte Lebenspartner90,00 Euro
Für Rentnerehepaare45,00 Euro

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 

Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Einzelpersonen festgesetzte Betrag zu entrichten. 

Die Beiträge sind fällig am 30. Januar des jeweils neuen Kalenderjahres.

 

Der Vorstand

Beitragsordnung als PDF
  • Ein Projekt gefördert von:
  • partnerimage01 partnerimage02 partnerimage03