Unsere Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 21.03.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtender Mitgliedsbeitrag:
bei jährlicher Zahlung | |
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Für Jugendliche von 15-18 Jahren | 20,00 Euro |
Für Studenten und Auszubildende, Rentner und Pensionäre, Schwerbehinderte | 30,00 Euro |
Für Einzelpersonen | 60,00 Euro |
Für juristische Personen / Institutionen | 120,00 Euro |
Für Ehepaare oder gleichgestellte Lebenspartner | 90,00 Euro |
Für Rentnerehepaare | 45,00 Euro |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Einzelpersonen festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge sind fällig am 30. Januar des jeweils neuen Kalenderjahres.
Der Vorstand
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